Nach Abschlus aller für die Zertifizierung absolvierten Kurse und erfolgter Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Informationswissenschaft und Praxis und des AKI Rheinland-Pfalz/Eifel. Die mit diesem Zertifikat bescheinigte Qualifikation beinhaltet die technischen und fachlichen Kompetenzen, das Komplexitätsniveau der durchzuführenden Prozessabläufe und deren Grad an Autonomie, Entscheidungsfähigkeit und Antizipationsvermögen im Bereich der Weiterbildung mit elektronischen Medien. Dem mehr oder weniger hohen Freiheitsgrad, den jede Person bezüglich Methoden, Regeln und Fachkenntnissen besitzt bzw. sich aneignet wird in diesem Lehrgang durch vier Zertifizierungsstufen Rechnung getragen. - Niveau 1: eLearning Assistent
- Niveau 2: eLearning Fachkraft
- Niveau 3: eLearning Spezialist
- Niveau 4: eLearning Manager
Die Klassifizierung der einzelnen Niveaustufen ist identisch mit denen der europaweit gültigen Zertifizierung zum Informationsspezialisten (CERTIDoc). In den einzelnen Niveaustufen werden, angepasst auf das eLearning, die Kompetenzgruppen: - Information
- IuK-Technologie
- Management und
- Kommunikation
Sowohl die zertifizierung zum eLearning Manager als auch die zum Informationsspezialisten richtet sich nach dem Euroguide, dem Zertifizierungshandbuch für Informationsspezialisten (ECIA/CERTIDoc). Anerkennung von Qualifikationen In Absprache mit der Lehrgangsleitung können auch eLearning relevante Kurse, die außerhalb dieses Zertifikatslehrganges besucht wurden, angerechnet werden. Der oder die Teilnehmer/innen müssen allerdings einen Nachweis über den extern besuchten Kurs erbringen und über das Thema des Nachweises eine Prüfung ablegen. Die Genehmigung des extern besuchten Kurses für die Zertifizierung muss mittels Antrag an die Lehrgangsleitung gestellt werden. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen: - Kursbestätigung, Dokumentation des Kurses mit Inhalt und Zielen,sowie weitere Unterlagen, die der Lehrgangsleitung helfen, den Kurs als adäquaten Ersatz eines Kursteils des Zertifizierungslehrganges einzustufen.
Es besteht kein Anspruch auf die Anerkennung eines extern besuchten Kurses als Ersatz eines Kursteils und im Falle einer Ablehnung muss die Lehrgangsleitung die Ablehnung nicht begründen. |